Der Stiftungsrat entscheidet zwei Mal jährlich, im Mai und im November, über die eingegangenen Gesuche. Für die Vergabungen im Frühling endet die Gesuchseingabfrist jeweils am 31. März und im Herbst am 30. September.
Die Vergabungstätigkeit orientiert sich am Stiftungszweck und ist abhängig von der jährlich festgelegten Vergabesumme wie auch von der Anzahl der eingehenden Beitragsgesuche.